
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben sind vor Vertragsabschluss nachzuprüfen. Als Rechtsgrundlage gilt allein der (notariell) abgeschlossene Kauf-, Miet-, bzw. Sonstiger Vertrag. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.
2. Vorkenntnis
Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber bzw. Angebotsempfänger kann sich nur dann darauf berufen, eine angebotene Immobilie bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dieses innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Angebotes schriftlich mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis der Immobilie erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis der Immobilie als von uns erfolgt. Obige Bedingungen gelten auch für mündliche bzw. telefonisch erfolgte Angebote.
Wird Ihnen eine von uns angebotene Immobilie später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnisse schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten. Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Immobilien zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
3. Verschwiegenheitspflicht
Sämtliche dem Kunden überlassenen Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für Sie – als Adressat bestimmt und der Empfänger verpflichtet sich, diese Mitteilungen und Angebote vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich weiterhin, die Informationen und Unterlagen an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung unserer Maklerfirma weiterzugeben.
Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger unserer Informationen Kenntnis von unseren Mitteilungen und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder zu einem sonstigen wirtschaftlichen Vorteil, so ist der Auftraggeber bzw. der Empfänger verpflichtet, an uns Schadensersatz zu leisten.
4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich der von uns benannten Immobile zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über eine andere Immobilie des von uns Nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes, Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Einräumung eines Wohnrechtes oder Niesbrauch). Die Übertragung eines Verfügungsrechtes an einem Grundstück durch eine andere Rechtsform ist einem Grundstückskauf gleichzusetzen.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund, den der Makler nicht zu vertreten hat, gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
Unser Provisionsanspruch wird dadurch nicht berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts, das von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen, ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Als Abschluss eines derartigen Vertrages gilt auch ein Vertragsabschluss (Verkauf / Vermietung) über ein Objekt mit einer natürlichen oder juristischen Person, die zum Kunden in dauerhafter, enger, persönlicher und rechtlicher Verbindung steht (insbesondere Ehegatte, Lebensgefährte, Kinder oder Verwandte in gerader Linie, juristische Personen, an denen der Auftraggeber als Gesellschafter beteiligt ist), der durch die unbefugte Weitergabe der von uns preisgegebenen Information an die genannten dritten Personen ermöglicht worden ist
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
6. Fälligkeit und Höhe des Provisionsanspruchs
Die Courtage ist verdient, fällig und zahlbar bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges, sind unbeschadet der Pflicht zum Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens, jedenfalls die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288, 247 BGB zu zahlen. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten.
Sofern keine andere Vereinbarung besteht, beträgt die Vermittlungsprovision vom Käufer/Mieter an den Makler:
-Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Teileigentum vom Käufer 5,95 % inkl. Mwst berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis.
-Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 5,95 % inkl. Mwst.
-Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1,19 % inkl. Mwst.
-Bei gewerblichen Mietverträgen / Pachtverträgen 3,57 Monatsmieten vom Mieter / Pächter. Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen / Vorpachtvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter/Pächter eine weitere 1,19 Monatsmiete.
-Bei Wohnraummietverträgen 2,38 Monatsmieten vom Mieter.
-Bei Vermietungen ist als Monatsmiete die Nettokaltmiete vereinbart. Im übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
-Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision 3,57 % vom Mieter/Pächter.
Die obengenannten Provisionssätze enthalten die zur Zeit gültige gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer von 19%. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.
7. Vertragsverhandlungen und – abschluss
Sobald ein Vertrag abgeschlossen wird, hat der Auftraggeber die Pflicht, unserer Firma unverzüglich Mitteilung zu machen – unter Bekanntgabe der Vertragsbedingungen und der Vertragsschließenden -, auch dann wenn der Abschluss nicht auf die Tätigkeit unserer Firma zurückzuführen ist, in diesem Fall allerdings ohne Angabe der Vertragsbedingungen.
Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
8. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
9. Weitere vertragliche Rechte des Maklers
Wir sind berechtigt, Untermakler- und Maklervereinigungen (im Verbund) zu beauftragen, ohne dass dem Kunden hierfür zusätzliche Kosten entstehen. Wir sind weiterhin berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner des Hauptvertrages gleichzeitig uneingeschränkt entgeltlich tätig zu werden.
10. Alleinauftrag
Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäss sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.
11. Unwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen gelten die Bestimmungen des BGB. Der Richter wertet im Einzelfall.
HAMBURG ZUHAUS IMMOBILIENMarcus Gaethje
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